Durch die enge Beziehung zwischen Pflegenden und Patienten sowie Angehörige ergibt sich für uns eine besondere Verantwortung, die in den Pflegeleitlinien festgeschrieben ist.
Unsere Krankenschwestern und -pfleger, Fachkrankenschwestern und -pfleger, Kinderkrankenschwestern, Krankenpflegehelferinnen und -helfer sehen ihre Aufgabe darin, den Patientinnen und Patienten eine geplante und individuell angepasste Pflege anzubieten.
Wir fördern das Gesundheitsbewusstsein unserer Patienten und betreuen sie nach den Grundsätzen der aktivierenden und therapeutischen Pflege mit dem Ziel, ihre Selbständigkeit sobald und so vollständig wie möglich wieder zu erlangen.
Geleitet wird der Pflege- und Funktionsdienst von der Pflegedienstleitung. Ihr obliegt die Gesamtverantwortung für den Pflege- und Funktionsdienst.
Der verantwortlichen Stationsleitung, die in einem Bereich mitarbeitet, obliegen Koordinations- und Kontrollfunktionen in allen Bereichen der Station.
Voraussetzung zur Ausübung der Funktion "Leitung eines Pflegebereiches" ist
Um die Erfolge der Pflege zu sichern und patientenorientiert arbeiten zu können, sind Pflegestandards entwickelt worden und als Handlungsanweisung Grundlage der täglichen Pflegearbeit.
Pflegestandards sind gültige, verbindliche und präzise Richtlinien für die Durchführung von Pflegemaßnahmen bei bestimmten Pflegeproblemen.
Die in den Pflegestandards beschriebenen Pflegeprobleme mit entsprechenden Pflegemaßnahmen und Pflegezielen sind eine Zusammenstellung der möglichen Probleme und müssen situationsbedingt für jeden Patienten / Kunden ausgewählt bzw. ergänzt werden.
Ziele von Pflegestandards:
Standards dienen der Unterstützung von qualifizierter Pflege durch:
Das Pflegesystem der Bereichspflege und eine patientengerechte Arbeitsablauforganisation tragen ebenfalls diesem Aspekt Rechnung. Pflegehilfsmittel stehen im gesamten Haus ausreichend zur Verfügung. Spezielle Lagerungssysteme werden nach Prüfung der Bedarfsnotwendigkeit gezielt eingesetzt.
Die Führung einer Dokumentation , die Daten des Patienten,
Aufzeichnungen über Diagnostik und Therapie, Planung und Durchführung
der Pflege umfasst, ist gesetzliche Pflicht.
Im Pflegedienst dient die Dokumentation als Informationsträger, als
Grundlage für die erforderlichen Dienstübergabegespräche im
Schichtdienst, als Nachweis der Leistungserbringung, als Grundlage zur
Personalbedarfsermittlung und zur Qualitätssicherung und Sicherheit für
den Patienten.
Die schriftliche Pflegedokumentation umfasst alle Informationen, die zur Pflege und Betreuung eines Patienten notwendig sind.
Während des pflegerischen Aufnahmegesprächs, das nach den Aktivitäten
des täglichen Lebens gegliedert ist, werden alle notwendigen
pflegerischen Maßnahmen schriftlich erfasst. Diese Informationen
ermöglichen den Pflegebedarf eines Patienten einzuschätzen, eine
Pflegeplanung zu erstellen und die Pflege durchzuführen.
Im Pflegebericht werden alle pflegerischen Leistungen in jeder Schicht
festgehalten. Dies dient zur Sicherheit des Patienten bei der
Informationsweitergabe in einem Schichtbetrieb über 24 Stunden und zum
Nachweis aller Pflegeleistungen und der Pflegequalität und -quantität.
Ebenso ist die Kontinuität aller pflegerischen Maßnahmen gewährleistet
und nachvollziehbar.
Ärztliche Anordnungen erfolgen schriftlich und werden von der ausführenden Pflegenden dokumentiert und gegengezeichnet.
Darüber hinaus erfolgt die tägliche Einstufung der Patienten nach den Regeln der Pflegepersonalregelung, sowie die Unterstützung des Ärztlichen Dienstes bei der Erfassung pflegerelevanter Diagnosen und stationsspezifischer und pflegerelevanter Prozeduren im Rahmen der Diagnoseverschlüsselung nach ICD 10 und OPS 301.
Damit Patienten auch ohne Informationsverlust hausintern oder auch
extern weiterbetreut werden können, erstellen die Pflegenden bei allen
Verlegungen einen Pflegebericht. Dieser wird an die weiterbetreuenden
Pflegenden mitgegeben.
Auf allen Stationen der Klinik wird das Pflegesystem der Bereichspflege praktiziert.
Die Stationen sind durch Zuordnung mehrerer Patientenzimmer auf
bestimmte Pflegekräfte in Bereiche aufgegliedert. Die Zahl und damit
die Größe der Bereiche pro Station ist flexibel und orientiert sich an
der Pflegeintensität der Patienten und an der Schichtbesetzung zur
jeweiligen Tageszeit.
Merkmale der Bereichspflege ist die ungeteilte Verantwortung einer
Pflegenden für die Organisation, Administration und Pflege im Bereich
und somit eine ganzheitlich orientierte Pflege des Patienten.
Darüber hinaus erfolgt die gezielte praktische Unterweisung der Auszubildenden. Selbstverständlich ist die Mithilfe im anderen Bereich nach Bedarf im Sinne gegenseitig zu praktizierender Hilfsbereitschaft. Das Pflegesystem der Bereichspflege bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Patient und Pflegende, sowie Angehörige.
Die staatlich anerkannte Hygienefachkraft in
unserem Haus ist verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien des
Robert- Koch- Institutes.
Sie ist mitverantwortlich für das Erstellen und Fortschreiben von Desinfektions - und Hygieneplänen. Hygienerichtlinien sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne dienen der Sicherstellung der Krankenhaushygiene.
Die nosokomiale Infektionsstatistik Erregerstatistik, ebenso die Mikrobiologischen Kontrollen von wichtigen medizinischen Geräten, werden von ihr regelmäßig geführt und einmal jährlich dem Gesundheitsamt vorgelegt.
29.06.2012 |
9:00 h
Seminarraum 106
Praktischer Grundkurs zur Erlernung von Basistechniken der lokalen Lappenplastiken zur Defektdeckung. Der Kurs ist konzipiert für alle Assistenzärzte in der Weiterbildung zum Facharzt in einem chirurgischen Fach (Common Trunk).
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