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Ihre Aufnahme

Ihr erster Weg im KlinikumStadtSoest wird Sie als Patient in die Aufnahme führen.

Aufnahme-Formalitäten

Der Empfang des KlinikumStadtSoest

Leider kommen auch wir nicht ohne Formulare aus. Bei der Aufnahme erhalten Sie einen Aufnahmevertrag, den wir zu unterschreiben bitten. Damit bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die geltenden Tarife zur Kenntnis nehmen konnten und dass Sie sie anerkennen.

Alle von Ihnen gegebenen Auskünfte sind für Ihre medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten notwendig. Selbstverständlich unterliegen diese Angaben dem Datenschutz und unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.


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Ihre Anmeldung

Bei der Anmeldung legen Sie Ihre Krankenversicherungskarte vor. Dies erleichtert uns den Datenverarbeitungsaufwand erheblich, da viele Daten direkt von Ihrer Karte in unser Datenverarbeitungssystem übernommen werden können.

Wahlleistungen

Neben den verschiedenen Pflegesätzen und sonstigen pauschalen Abrechnungsformen, die in der Regel durch die allgemeine Krankenversicherung abgedeckt werden, können Sie bei der Aufnahme oder auch später auf Antrag Wahlleistungen in Anspruch nehmen.

Dies sind:

  • Ärztliche Leistungen aller beteiligten Chefärzte innerhalb und den eingeschalteten Ärzte außerhalb der Klinik. Alle beteiligten Ärzte sind zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt.
  • Unterbringung in einem Einbettzimmer. Sie erfolgt zu gesondertem Tarif nach denallgemeinen Aufnahmebedingungen.
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson in der Kinderklinik. Ist die Begleitung vom Arzt angeordnet, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Stellen einer Sonderwache. In diesem Fall wird der tatsächliche Aufwand berechnet.

Zuzahlung - wer, wann, wie viel?

Wann müssen Sie zu zahlen?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

Wie viel müssen Sie zahlen?

Für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts, aber nicht mehr als 28 Tage im Kalenderjahr.

Wann sind von einer Zahlung befreit?

Wenn Sie bei einem früheren Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr schon einmal 28 Tage zugezahlt haben.

Solange Sie jünger sind als 18 Jahre.

Wenn Sie entbunden haben.


Das Klinikum muss den Betrag laut Gesetz berechnen und an Ihre Kasse abliefern. Informationen zur Höhe des Betrags und zu Befreiungen erteilt die Kasse (Eingangshalle).

Bitte beachten: Bei Beurlaubung laufen Zuzahlungen weiter!

Zahlungen an der Kasse

An der Kasse neben der Information können Sie bar, mit der EC-Karte und der Geldkarte zahlen. Sollte die Kasse geschlossen sein, erhalten Sie im Fall einer nötigen Zuzahlung an der Information ein Überweisungsformular, das Sie dann ausgefüllt bei Ihrer Bank abgeben.

Bescheinigung für Tagegeld

Tagegeldbescheinigungen erhalten Sie bei der Patientenverwaltung oder an der Patientenaufnahme in der Eingangshalle.


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Termine & Veranstaltungen

2. Grundkurs Flap-Lab

29.06.2012 | 9:00 h
Seminarraum 106
Praktischer Grundkurs zur Erlernung von Basistechniken der lokalen Lappenplastiken zur Defektdeckung. Der Kurs ist konzipiert für alle Assistenzärzte in der Weiterbildung zum Facharzt in einem chirurgischen Fach (Common Trunk).
Details

alle Termine

Status: nicht angemeldet Intranet Login:


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